FÖRDERUNG VON BELEUCHTUNGSANLAGEN UND LICHTSTEUERUNG

 

Mit der BAFA Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude können Sie einen Zuschuss von bis zu 15% der Investitionskosten erhalten. Darüber hinaus sparen Sie durch den Einsatz energieeffizienter LED-Beleuchtung von NORKA noch bis zu 60% an Energie im Gegensatz zu einer Anlage mit VVG-Beleuchtung. Zusätzlich zu den Leuchten sind beispielsweise auch die Entsorgung alter Leuchten sowie Planungs-, Begleit- und Montagekosten förderfähig. 

BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist seit dem 01.01.2021 aktiv und ersetzt seit dem 30.06.2021 die bisherigen Förderungsmittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vollständig. Die BEG bleibt bis zum 31.12.2030 bestehen und kann im Gegensatz zu bisherigen Förderungsmitteln mit nur einem Antrag beantragt werden.

Förderfähige Einzelmaßnahmen

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bafa BEG EM NWG Förderung

Da im Industriebereich die Förderung von Nichtwohngebäuden am relevantesten ist, wird im Folgenden die BAFA Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude EinzelMaßnahmen NichtWohnGebäude beleuchtet.

 

Warum Bafa BEG EM NWG Förderung?

  • bewährtes Förderprogramm, bundesweit
  • sichere Strukturen
  • eingespielte Abläufe
  • praxisorientiert

Voraussetzungen für die Förderung von Beleuchtungsanlagen und Lichtsteuerung

Allgemeine Voraussetzungen

  • Sanierung von Bestandsgebäuden (kein Neubau)
  • Gebäude muss älter als 5 Jahre sein
  • Mindestinvestitionskosten 2.000 € brutto
  • Nutzung der zu fördernden Anlage mindestens für 10 Jahre

Technische Voraussetzungen

Systemlichtausbeute des eingebauten Beleuchtungssystems     120 lm/W
                                          der eingebauten Lichtbandleuchten            140 lm/W

  • Dank der Verwendung von hocheffizienten LEDs stellt das Erreichen dieser Anforderung kein Problem für NORKA-Leuchten dar.

Lebensdauer mindestens L80 bei 50.000 Stunden

  • Unser Standard an Lebensdauer und Lichtstromerhalt bei LED-Leuchten beträgt L80 B10 > 60 000 Stunden. Manche unserer Leuchten sind sogar bis 100 000 Stunden angelegt. Dementsprechend erfüllen unsere LED-Leuchten diese Anforderung spielend.

BAFA BEG EM NWG: Energieeffiziente Beleuchtungssysteme

Was wird gefördert?

  • Innenraumleuchten
  • Sensorik und Steuerung
  • Verkabelung
  • Halterungen (Rasterdecken)
  • Hilfsmittel (Gerüste, Montagewagen u.ä.)
  • Montagekosten
  • Entsorgung der alten Leuchten
  • Planungs- und Begleitkosten

Was wird nicht gefördert?

  • Außenleuchten
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Retrofit-Leuchten
  • Elektro-Grundverkabelung (Schalter, Sicherung, Stromverteilung usw.)

Wer wird gefördert?

  • alle Unternehmensgrößen, einschließlich kommunale Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • gemeinnützige Organisationen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Wer wird nicht gefördert?

  • der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen
  • politische Parteien
  • Unternehmen aus Landwirtschaft und Aquakulturen

Vorgehen beim Antrag

Die Antragsstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und muss vor der Beauftragung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen!

 


 

 

 

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