Förderung von Beleuchtungsanlagen und Lichtsteuerung

KfW-Kredit - Förderung für Unternehmen

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Sanierung einer Beleuchtungsanlage an. Unternehmen, egal welcher Größe, können einen Antrag auf Förderung von energetischen Sanierungen stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen wie auch eine Sanierung zum KfW-Effizienzgebäude sind förderbar.

Förderung der Sanierungen von Beleuchtungsanlagen

Was wird gefördert?

Im KfW-Kreditprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren" kann unter der Programmnummer 278 auch die Sanierung einer Beleuchtungsanlage gefördert werden. Dabei wird nicht nur die Anschaffung der Beleuchtung selbst gefördert, sondern auch der Tausch sowie erforderliche Nebenarbeiten und Komponenten.Die Förderung umfasst:

  • Bis zu 25 Mio € Kreditbetrag
  • Bis zu 20 % Tilgungszuschuss der Kreditsumme 
  • Bis zu 100% der Investitionskosten
  • Zinsverbilligter Kredit und je nach Laufzeit tilgungsfreie Jahre

Wer kann gefördert werden?

  • In- und ausländische Unternehmungen im gewerblichen Bereich
  • Contracting-Geber
  • Freiberuflich Tätige

 Nicht förderfähig sind Umrüstsätze oder Retrofit-Lampen. 

Förderanforderungen an LEDs und Beleuchtung

  • Systemlichtausbeute des eingebauten Beleuchtungssystems mindestens 100 lm/W bzw. 120 lm/W
  • Lichtstromerhalt von mindestens 80% bei 50 000 Stunden (L80 ≥ 50 000 Stunden)
  • Mindestens Ra 80
  • Regelung des Beleuchtungssystems entspricht mindestens der Referenzausführung nach EnEV Anlage 2 Tabelle 1 
  • Diese und weitere Anforderungen finden Sie in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" des Programms 278: Website KfW - Programm 276/277/278

Erfüllen NORKA-Leuchten die Fördervoraussetzungen?

> Systemlichtausbeute des eingebauten Beleuchtungssystems mindestens 100 lm/W bzw. 120 lm/W

Dank der Verwendung von hocheffizienten LEDs stellt das Erreichen dieser Anforderung kein Problem für NORKA-Leuchten dar. 

> Mindestens L80 bei 50 000 Stunden

Unser Standard an Lebensdauer und Lichtstromerhalt bei LED-Leuchten beträgt L80 B10 > 60 000 Stunden. Manche unserer Leuchten sind sogar bis 100 000 Stunden angelegt. Dementsprechend erfüllen unsere LED-Leuchten diese Anforderung spielend.

> Mindestens Ra 80

Eine sehr gute Farbwiedergabe ist für uns ein Muss. Alle unsere LED-Leuchten haben einen Ra-Wert von über 80.

> Regelung des Beleuchtungssystems entspricht mindestens der Referenzausführung nach EnEV Anlage 2 Tabelle 1 

Mit der XARA-Lichtsteuerung bietet NORKA Ihnen ein flexibles Lichtsteuerungssystem, dass Ihren Bedürfnissen angepasst werden kann. Darüberhinaus sind die meisten unserer Leuchten mit DALI-fähigen Betriebsgeräten erhältlich und können so in Lichtsteuerungen eingebunden werden.