
Ohne Strom kein Licht – und ohne Licht keine Orientierung. Genau hier setzt die Sicherheitsbeleuchtung an: Sie sorgt dafür, dass Menschen auch bei einem plötzlichen Netzausfall ausreichend sehen und sich sicher durch Gebäude bewegen können. Fällt die allgemeine Stromversorgung aus, übernimmt eine Notbeleuchtung unmittelbar die Funktion der Grundbeleuchtung. Diese hat höchste Priorität und ist gesetzlich vorgeschrieben. Zur Kennzeichnung der Fluchtwege werden Fluchtweghinweisleuchten eingesetzt, um zum nächstgelegenen Ausgang zu weisen. Möglich sind dabei Einzelbatterie-Leuchten oder Zentralbatterie-Leuchten. Einzelbatterie-Leuchten sind autark, die Leuchte oder ein angeschlossenes Notlichtversorgungsgerät sind mit einer Batterie ausgestattet, welche bei Netzausfall die Versorgung der Leuchte übernimmt. Zentralbatterie-Leuchten werden bei Stromausfall über eine zentrale Batterieanlage gespeist.

Zentralversorgte Rettungszeichenleuchte mit 48 m Erkennung und IK10
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Rettungszeichenleuchte für Zentralbatterie oder Notlichtversorungsgerät
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