Die RoHS Richtlinie wurde durch die EU-Kommission im Frühjahr 2022 neu definiert. Die RoHS Richtlinie (Restriction of the use of Hazards Substances) regelt die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen. Da Quecksilber als Gefahrstoff gilt, ist die Verwendung in elektronischen Geräten grundsätzlich verboten. Für T5- und T8-Leuchtstofflampen gab es bisher eine Ausnahmeregelung, welche jetzt jedoch durch ein Verkaufsverbot für die betroffenen Leuchtstofflampen abgeschafft wird.


Das Verbot gilt lediglich für das in Verkehr bringen von Leuchtstofflampen, daher müssen bereits verbaute Leuchtstofflampen nicht sofort ausgebaut und ersetzt werden. Sobald diese nicht mehr funktionieren, müssen sie als Sondermüll entsorgt werden und durch neue, den Richtlinien entsprechende Leuchtmittel ersetzt werden. Lampen, die zum Stichtag bereits in Verkehr gebracht wurden und somit noch im Handel verfügbar oder bei Kunden auf Lager liegen dürfen weiterhin verkauft und auch genutzt werden.
Sowohl im Bezug auf die Preise als auch auf die hohen Stromkosten, lohnt sich ein frühzeitiger Umstieg auf energieeffiziente LED Beleuchtung. Bei einem Umstieg profitiert man nicht nur von geringeren Kosten, sondern tut gleichzeitig etwas Gutes für Klima und Umwelt.
Mit der BAFA Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude können Sie einen Zuschuss von bis zu 15% der Investitionskosten erhalten. Darüber hinaus sparen Sie durch den Einsatz energieeffizienter LED-Beleuchtung von NORKA noch bis zu 60% an Energie im Gegensatz zu einer Anlage mit VVG-Beleuchtung. Zusätzlich zu den Leuchten sind beispielsweise auch die Entsorgung alter Leuchten sowie Planungs-, Begleit- und Montagekosten förderfähig.
Für die von dem Verbot betroffenen Produkte bietet NORKA selbstverständlich passende Nachfolgeprodukte an.
Unsere LED-Lumenpakete orientieren sich an den Beleuchtungsstärken der konventionellen T5- und T8-Leuchtmittel.
Eine Reihe unserer LED-Produkte verfügt über mehrere Lumenpakete zur Auswahl – dieses Konzept nennen wir „Licht auf den Punkt“.
Die nachfolgende Tabelle stellt Vorschläge für den Einsatz von „Licht auf den Punkt“ Leuchten dar:
| Leuchte mit | Mögliches Nachfolgeprodukt mit LED | Ausführung | Lumenpaket |
|---|---|---|---|
| 18 W, T8 | BERN LED, ERFURT LED, LUZERN 38 LED, MÜNCHEN LED, ZUG LED | 1-lampig, m600 | MC 3 |
| 2x 18 W, T8 | ERFURT LED | 2-lampig, m600 | MC 3 |
| 36 W, T8 | BERN LED, BITBURG LED, BRÜNN LED, COBURG LED, ERFURT LED, FULDA LED, GERA LED, JENA LED, LUZERN 38 LED, MÜNCHEN LED, NIGHTLINE, ZUG LED, ZUG LED AL | 1-lampig, m1200 | MC 3 |
| 2x 36 W, T8 | ERFURT LED, GENF LED | 2-lampig, m1200 | MC 3 |
| 58 W, T8 | BERN LED, BITBURG LED, BRÜNN LED, COBURG LED, ERFURT LED, FULDA LED, GERA LED, JENA LED, LUZERN 38 LED, MÜNCHEN LED, NIGHTLINE, ZUG LED, ZUG LED AL | 1-lampig, m1500 | MC 3 |
| 2x 58 W, T8 | ERFURT LED, GENF LED | 2-lampig, m1500 | MC 3 |